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Covid-19 empfehlungen und einweisungen

Sehr Geeherte Gaeste,

Gemäß der Verordnung der Regierung der Republik Slowenien - Verordnung über die Erfüllung der Bedingung für Genesung, Impfung und Tests zur Eindämmung der Ausbreitung von SARS-CoV-2-Virusinfektionen - muss der Gast für den Aufenthalt in touristischen Einrichtungen die PCT-Bedingung erfüllen.

Wir als Anbieter von touristischen Dienstleistungen sind verpflichtet, die Erfüllung der PCT-Bedingungen zu überprüfen.

Die Erfüllung der PCT-Bedingungen erbringen Sie mit einem der folgenden Nachweise:

1. dem Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 72 Stunden ab dem Abstrich ist, oder eines HAG-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ab dem Abstrich ist;

2. dem digitalen COVID-Zertifikat der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code (im Folgenden: EU DCP);

3. dem digitalen COVID-Zertifikat eines Drittlandes in digitaler oder Papierform mit QR-Code, das mindestens die gleichen Informationen wie EU DCP enthält und von der zuständigen Gesundheitsbehörde des Drittlandes in englischer Sprache ausgestellt wurde;

4. dem Nachweis der Impfung gegen COVID-19, aus dem hervorgeht, dass Sie Folgendes erhalten haben:

– die zweite Dosis des Impfstoffs Comirnaty des Herstellers Biontech/Pfizer, des Impfstoffs Spikevax (COVID-19 Vaccine) des Herstellers Moderna, des Impfstoffs Sputnik V des Herstellers Russia’s Gamaleya National Centre of Epidemiology and Microbiology, des Impfstoffs CoronaVac des Herstellers Sinovac Biotech, des Impfstoffs COVID-19 Vaccine des Herstellers Sinopharm, des Impfstoffs Vaxzevria (COVID-19 Vaccine) des Herstellers AstraZeneca und des Impfstoffs Covishield des Herstellers Serum Institute of India/AstraZeneca oder eine Kombination der beiden oben aufgeführten Impfstoffe. Der Nachweis wird unmittelbar nach Erhalt der zweiten Dosis ausgestellt;

– die erste Dosis des Impfstoffs COVID-19 Vaccine Janssen des Herstellers Johnson und Johnson/Janssen-Cilag. Der Nachweis wird am Tag der Impfung ausgestellt;

5. dem Nachweis eines positiven PCR-Testergebnisses, das älter als 10 Tage ist, sofern der Arzt nicht anders entscheidet, jedoch nicht älter als 180 Tage ist;

6. dem Nachweis der Genesung aus dem vorigen Punkt und dem Nachweis der Impfung, aus dem hervorgeht, dass Sie innerhalb von höchstens 180 Tagen nach dem positiven Ergebnis des PCR-Tests bzw. dem Auftreten der Symptome mit einer Einzeldosis des unter Punkt 4 genannten Impfstoffs geimpft worden sind. Der Schutz wird am Tag der Impfung festgestellt.

Die Beschränkungen gelten nicht für Endverbraucher bis zum vollendeten 12. Lebensjahr beim Besuch bzw. Aufenthalt in der Ferienhaus Mountain Dreams zusammen mit engen Familienmitgliedern.

Wenn der Gast über keinen der oben genannten Nachweise verfügt bzw. ihn nicht vorzeigen möchte, kann er vom Anbieter der Unterbringungsleistungen abgelehnt werden.

SMS - Nachricht ist kein gueltiger Beweis.

Alle Gäste bitten wir, zum sicheren und sorglosen Aufenthalt immer noch die Empfehlungen zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus einzuhalten.

Vielen Dank für Ihre Mitwirkung – nur gemeinsam können wir die Sicherheit und Gesundheit aller sicherstellen.